Standortgüte nach Inbetriebnahme (TR 10)
Die Standortgüte einer Windenergieanlage (WEA) ist entscheidend für die Vergütungshöhe von
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten WEA.
Das Verhältnis aus Standortertrag zu Referenzertrag wird hierbei Standortgüte genannt.
Während der Referenzertrag fest steht, kann sich der Standortertrag während der Betriebszeit
einer WEA verändern.
Seit Einführung des Ausschreibungsverfahrens und des einstufigen Referenzertragsverfahrens
mit dem EEG 2017 muss der Standortertrag nach 5, 10 und 15 Jahren Betriebszeit erneut
bestimmt werden. Auf Grundlage des neu bestimmten Standortertrags kann es dann zu einer
Anpassung der Vergütung kommen. Diese kann bei Änderungen der Standortgüte von mehr als 2 %
auch rückwirkend zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen.
Die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme dürfen laut EEG 2017 nur hierfür
akkreditierte Prüflabore durchführen. Voraussetzung für die Akkreditierung ist auch die
regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen der Fördergesellschaft Windenergie und
andere Dezentrale Energien (FGW e.V.).
anemos ist für die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme, sowie für die Bestimmung
der Standortgüte zur Inbetriebnahme akkreditiert (siehe
Teilnahmebescheinigung am TR 10 Ringversuch Rev. 2.0). Auf Grundlage dieser Akkreditierung ist anemos berechtigt entsprechende Testate
auszustellen, die beim Netzbetreiber vorgelegt werden können.
Unsere Leistungen im Lauf des Betriebs
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Inbetriebnahme
Kurzprüfung der DatengrundlageEinige Wochen bis spätestens 1–2 Monate nach Inbetriebnahme prüfen wir, ob alle Daten vorliegen, die die TR 10 verlangt.
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Ab 1 Jahr Betrieb
Prognose der StandortgüteAuf Basis von mindestens einem Jahr SCADA-Daten: zeigt früh, ob Rück- oder Nachzahlungen drohen. Jederzeit wiederholbar.
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Nach 5 Jahren
Bestimmung der Standortgüte (TR 10)Akkreditiertes Gutachten aus den Betriebsdaten der ersten fünf Jahre, Grundlage für die Anpassung der Vergütung.
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Nach 10 und 15 Jahren
Erneute Bestimmung (TR 10)Die Standortgüte wird erneut bestimmt; dazwischen ist jederzeit wieder eine Prognose möglich.
Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme (TR 10)
Für Windenergieanlagen, die nach den Vorgaben des EEG 2017 und EEG 2021 gefördert werden, muss
nach 5, 10 und 15 Jahren die Standortgüte bestimmt werden. Auf Basis dieser Berechnung kann
es zu einer Anpassung der Vergütung kommen. Die Standortgüte nach Inbetriebnahme wird nach den
Berechnungsvorschriften der Technischen Richtlinie 10 (TR 10) bestimmt. Akkreditierte
Gutachten zur Standortgüte nach Inbetriebnahme dürfen nur Prüflabore erstellen, die den
aktuellsten Ringversuch bestanden haben.
Grundlage für die Berechnung stellen die gesammelten Betriebsdaten aus den vergangenen 5 Jahren
dar. Verwendet werden hier durch das Anlagensteuerungssystem (SCADA) direkt aufgezeichnete Zeitreihen,
anlagenspezifische Statusmeldungen und weitere Informationen wie z.B. aus der Betriebsführung.
Erforderliche Daten sind:
- Daten des Anlagensteuerungssystem (SCADA-Daten)
- Zertifizierte oder projektspezifisch erstellte Zuordnungslisten
- Statusinformationen, Betriebsführungsinformationen (Logbuch)
- Technische Anlagendokumentationen
- EinsMan Abrechnungen, DV Abrechnungen, etc.
- nach Möglichkeit Einspeisezählerdaten oder Abrechnungsschlüssel der eingespeisten Energiemengen
- und weitere Informationen...
Anhand dieser Eingangsdaten werden alle Zeitschritte des Mittelungsintervalls der SCADA-Daten
(typischerweise 10min) einer von fünf EEG-Kategorien zugewiesen. Auf Grundlage dieser Zuweisung
wird eine Verfügbarkeit berechnet. Die Standortgüte ist das Verhältnis von Standortertrag und
Referenzertrag. Der Referenzertrag gibt für jeden Windenergieanlagentyp bei spezieller Nabenhöhe
die berechnete Strommenge an, die an einem Referenzstandort auf Basis einer festgelegten
Leistungskurve in fünf Betriebsjahren erreicht werden würde.
Je nach angewendetem Berechnungsverfahren werden dann fiktive Energiemengen berechnet, die den real
erzeugten Energiemengen hinzuaddiert werden. Dies können z.B. Einschränkungen im Betrieb durch mehr
als 60h Wartung pro Jahr, Zeiten der Störungsbehebungen, Datenlücken oder Fehlfunktionen sein. Auch
anderweitig bereits vergütete Einschränkungen im Rahmen vom beispielsweise Einspeisemanagement werden
nicht erneut vergütet und daher den real erzeugten Energiemengen hinzugefügt.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine rechtzeitige Begutachtung der Datengrundlage. Insbesondere die Zuweisung der Zeitschritte zu einer der EEG-Kategorien kann sich als sehr komplex erweisen. Am besten ist die frühzeitige Berechnung einer Prognose der Standortgüte, da wir hierbei die gesamte Datengrundlage betrachten. Für neu in Betrieb genommene WEA empfehlen wir Ihnen unsere Kurzprüfung der Datengrundlage auf Grundlage der TR 10.
Wir bieten Ihnen:
- Langjährige Erfahrungen mit der SCADA-Daten Analyse
- Eine hauseigene akkreditierte Software zur Bestimmung der Standortgüte
- Wir sind immer auf dem aktuellen Stand durch langjährige Gremienarbeit
- Erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Ringversuchen
- Möglichkeit des Auffüllens von Datenlücken mit unseren hochaufgelösten Reanalysezeitreihen (3 km, bzw. standortgenau) mit einem hohen Korrelationsfaktor und geringem RMSE
Prognose der Standortgüte nach Inbetriebnahme
Prognose der Standortgüte nach Inbetriebnahme auf Basis von mindestens einem Jahr SCADA-Daten:
Ab einer Differenz von mehr als 2 % - Punkten zwischen der Standortgüte nach 5 Jahren und der Standortgüte zur Inbetriebnahme, wird der Korrekturfaktor für die Vergütung rückwirkend angepasst. Dies hat zur Folge, dass es zu Rückzahlungen oder Erstattungen kommt.
Besonders wichtig jedoch ist eine frühzeitige Begutachtung der Daten und eine Testberechnung um mögliche Probleme mit der Datengrundlage erkennen zu können. Somit ist weitgehend sichergestellt, dass bei der Bestimmung der Standortgüte nach fünf Jahren keine Überraschungen auftreten. Außerdem bleibt genügend Zeit fehlende Informationen zusammenzutragen und uns bleibt die Möglichkeit erhalten auftretende Probleme auch in den entsprechenden Fachgremien der FGW e.V. anzusprechen, sofern dies notwendig sein sollte.
Ihre Vorteile bei der Prognose der Standortgüte:
- Abschätzung der Höhe möglicher Rückzahlungen oder Ausgleichszahlungen
- Bereits nach einem Jahr Betriebszeit des Windparks ist eine deutlich verbesserte Einschätzung der Standortgüte möglich
- Prognose auf Basis des Langzeitertrags des Windparks
- Zusätzlich wird die typische Windschwankungsbreite des Restzeitraumes (z.B. 4 Jahre) bestimmt
Kurzprüfung der Datengrundlage zur Bestimmung der Standortgüte
Die Technische Richtlinie 10 zur
Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme schreibt präzise vor, welche Daten für eine Bestimmtung der Standortgüte verwendet werden müssen.
Durch Nichteinhaltung der Datengrundlage kann es zu langen Datenlücken kommen. Wir bieten Ihnen eine
Prüfung der Datengrundlage an. Wir empfehlen die Prüfung einige Wochen bis spätestens 1-2 Monate nach
Inbetriebnahme der WEA.
Ihre Vorteile bei der Kurzprüfung Datengrundlage:
- frühzeitige Erkennung fehlender Informationen
- Vermeidung unnötiger Zuweisung zu EEG-Kategorie 2
- rechtzeitige Problemerkennung
- korrekte Dokumentation
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ihre Ansprechpersonen
André Glücksmann
Leitung IT / Standortgüte nach IBN
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 0
andre.gluecksmann@anemos.de
Dr. Gabriel Wolf
Dipl. Meteorologie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 106
gabriel.wolf@anemos.de
Dr. Anna Siems
M.Sc. Marine Umweltwissenschaften
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 135
anna.siems@anemos.de
Regina Keller
M.Sc. Klimaphysik: Meteorologie und Physikalische Ozeanographie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 148
regina.keller@anemos.de
Dr. Ing. Alexander Clement
M.Sc. Biomedizintechnik
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 150
alexander.clement@anemos.de
Ihre Ansprechpersonen
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Lasse Blanke
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 0
lasse.blanke@anemos.de -
Julia Blanke
Dipl. Meteorologie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 120
julia.blanke@anemos.de -
André Glücksmann
Leitung IT / Standortgüte nach IBN
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 0
andre.gluecksmann@anemos.de -
Martin Schneider
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 0
martin.schneider@anemos.de -
Krischan Lingel
M.Sc. Umweltingenieurwesen
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 114
krischan.lingel@anemos.de -
Andree Nather
M.Sc. Meteorologie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 113
andree.nather@anemos.de -
Dr. Gabriel Wolf
Dipl. Meteorologie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 106
gabriel.wolf@anemos.de -
Julian Ohl
M.Sc. Umwelt und Natürliche Ressourcen
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 104
julian.ohl@anemos.de -
Ignacio Martin Santos
M.Sc. Meteorologie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 107
ignacio.martin-santos@anemos.de -
Niklas Bauer
B.Sc. Agrarwissenschaften
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 116
niklas.bauer@anemos.de -
Dr. Franziska Leverenz
M.Sc. Physikalische Ozeanographie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 122
franziska.leverenz@anemos.de -
Dr. Claire Siddiqui
M.Sc. Physical Geography
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 123
claire.siddiqui@anemos.de -
Thorben Busch
M.Sc. Meteorologie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 117
thorben.busch@anemos.de -
Anna Lensch
M.Sc. Meteorologie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 115
anna.lensch@anemos.de -
Philine Podein
M.Sc. Meteorologie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 144
philine.podein@anemos.de -
Max Weißenborn
M.Sc. Umweltwissenschaften
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 126
max.weissenborn@anemos.de -
Dr. Anna Siems
M.Sc. Marine Umweltwissenschaften
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 135
anna.siems@anemos.de -
Regina Keller
M.Sc. Klimaphysik: Meteorologie und Physikalische Ozeanographie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 148
regina.keller@anemos.de -
Dr. Ing. Alexander Clement
M.Sc. Biomedizintechnik
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 150
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