Standortgüte nach Inbetriebnahme (TR10)

Windkraftanlage

Die Standortgüte einer Windenergieanlage (WEA) ist entscheidend für die Vergütungshöhe von nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten WEA.
Das Verhältnis aus Standortertrag zu Referenzertrag wird hierbei Standortgüte genannt. Während der Referenzertrag fest steht, kann sich der Standortertrag während der Betriebszeit einer WEA verändern.
Seit Einführung des Ausschreibungsverfahrens und des einstufigen Referenzertragsverfahrens mit dem EEG 2017 muss der Standortertrag nach 5, 10 und 15 Jahren Betriebszeit erneut bestimmt werden. Auf Grundlage des neu bestimmten Standortertrags kann es dann zu einer Anpassung der Vergütung kommen. Diese kann bei Änderungen der Standortgüte von mehr als 2 % auch rückwirkend zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen.
Die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme dürfen laut EEG 2017 nur hierfür akkreditierte Prüflabore durchführen. Voraussetzung für die Akkreditierung ist auch die regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.).
anemos ist für die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme, sowie für die Bestimmung der Standortgüte vor Inbetriebnahme akkreditiert (siehe Teilnahmebescheinigung am TR 10 Ringversuch Rev. 2.0). Auf Grundlage dieser Akkreditierung ist anemos berechtigt entsprechende Testate auszustellen, die beim Netzbetreiber vorgelegt werden können.

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André Glücksmann

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Dr. Gabriel Wolf

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