Standortgüte nach Inbetriebnahme (TR10)
Die Standortgüte einer Windenergieanlage (WEA) ist entscheidend für die Vergütungshöhe von nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten WEA.
Das Verhältnis aus Standortertrag zu Referenzertrag wird hierbei Standortgüte genannt. Während der Referenzertrag fest steht, kann sich der Standortertrag während der Betriebszeit einer WEA verändern.
Seit Einführung des Ausschreibungsverfahrens und des einstufigen Referenzertragsverfahrens mit dem EEG 2017 muss der Standortertrag nach 5, 10 und 15 Jahren Betriebszeit erneut bestimmt werden. Auf Grundlage des neu bestimmten Standortertrags kann es dann zu einer Anpassung der Vergütung kommen. Diese kann bei Änderungen der Standortgüte von mehr als 2 % auch rückwirkend zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen.
Die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme dürfen laut EEG 2017 nur hierfür akkreditierte Prüflabore durchführen. Voraussetzung für die Akkreditierung ist auch die regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.).
anemos ist für die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme, sowie für die Bestimmung der Standortgüte vor Inbetriebnahme akkreditiert (siehe Teilnahmebescheinigung am TR 10 Ringversuch Rev. 2.0). Auf Grundlage dieser Akkreditierung ist anemos berechtigt entsprechende Testate auszustellen, die beim Netzbetreiber vorgelegt werden können.
Ihre Ansprechpartner
André Glücksmann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 0
andre.gluecksmann@anemos.de
Dr. Gabriel Wolf
M.Sc. Meteorologie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 106
gabriel.wolf@anemos.de
Dr. Kathrin Finke
M.Sc. Meteorologie
Tel.: +49 (0)4131 8308 - 108
kathrin.finke@anemos.de
Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme (TR 10)
Für Windenergieanlagen, die nach den Vorgaben des EEG 2017 und EEG 2021 gefördert werden, muss nach 5, 10 und 15 Jahren die Standortgüte bestimmt werden. Auf Basis dieser Berechnung kann es zu einer Anpassung der Vergütung kommen. Die Standortgüte nach Inbetriebnahme wird nach den Berechnungsvorschriften der Technischen Richtlinie 10 (TR10) bestimmt. Akkreditierte Gutachten zur Standortgüte nach Inbetriebnahme dürfen nur Prüflabore erstellen, die den aktuellsten Ringversuch bestanden haben.
Grundlage für die Berechnung stellen die gesammelten Betriebsdaten aus den vergangenen 5 Jahren dar. Verwendet werden hier durch das Anlagensteuerungssystem (SCADA) direkt aufgezeichnete Zeitreihen, anlagenspezifische Statusmeldungen und weitere Informationen wie z.B. aus der Betriebsführung.
Erforderliche Daten sind:
- Daten des Anlagensteuerungssystem (SCADA-Daten)
- Zertifizierte oder projektspezifisch erstellte Zuordnungslisten
- Statusinformationen, Betriebsführungsinformationen (Logbuch)
- Technische Anlagendokumentationen
- EinsMan Abrechnungen, DV Abrechnungen, etc.
- nach Möglichkeit Einspeisezählerdaten oder Abrechnungsschlüssel der eingespeisten Energiemengen
- und weitere Informationen...
Anhand dieser Eingangsdaten werden alle Zeitschritte des Mittelungsintervalls der SCADA-Daten (typischerweise 10min) einer von fünf EEG-Kategorien zugewiesen. Auf Grundlage dieser Zuweisung wird eine Verfügbarkeit berechnet. Die Standortgüte ist das Verhältnis von Standortertrag und Referenzertrag. Der Referenzertrag gibt für jeden Windenergieanlagentyp bei spezieller Nabenhöhe die berechnete Strommenge an, die an einem Referenzstandort auf Basis einer festgelegten Leistungskurve in fünf Betriebsjahren erreicht werden würde.
Je nach angewendetem Berechnungsverfahren werden dann fiktive Energiemengen berechnet, die den real erzeugten Energiemengen hinzuaddiert werden. Dies können z.B. Einschränkungen im Betrieb durch mehr als 60h Wartung pro Jahr, Zeiten der Störungsbehebungen, Datenlücken oder Fehlfunktionen sein. Auch anderweitig bereits vergütete Einschränkungen im Rahmen vom beispielsweise Einspeisemanagement werden nicht erneut vergütet und daher den real erzeugten Energiemengen hinzugefügt.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine rechtzeitige Begutachtung der Datengrundlage. Insbesondere die Zuweisung der Zeitschritte zu einer der EEG-Kategorien kann sich als sehr komplex erweisen. Am besten ist die frühzeitige Berechnung einer Prognose der Standortgüte, da wir hierbei die gesamte Datengrundlage betrachten. Für neu in Betrieb genommene WEA empfehlen wir Ihnen unsere Kurzprüfung der Datengrundlage auf Grundlage der TR10.
Wir bieten Ihnen:
- Langjährige Erfahrungen mit der SCADA-Daten Analyse
- Eine hauseigene akkreditierte Software zur Bestimmung der Standortgüte
- Wir sind immer auf dem aktuellen Stand durch langjährige Gremienarbeit
- Erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Ringversuchen
- Möglichkeit des Auffüllens von Datenlücken mit unseren hochaufgelösten Reanalysezeitreihen (3 km, bzw. standortgenau) mit einem hohen Korrelationsfaktor und geringem RMSE
Prognose der Standortgüte nach Inbetriebnahme
Prognose der Standortgüte nach Inbetriebnahme auf Basis von mindestens einem Jahr SCADA-Daten:
Ab einer Differenz von mehr als 2 % - Punkten zwischen der Standortgüte nach 5 Jahren zur Standortgüte vor Inbetriebnahme, wird der Korrekturfaktor für die Vergütung rückwirkend angepasst. Dies hat zur Folge, dass es zu Rückzahlungen oder Erstattungen kommt.
Besonders wichtig jedoch ist eine frühzeitige Begutachtung der Daten und eine Testberechnung um mögliche Probleme mit der Datengrundlage erkennen zu können. Somit ist weitgehend sichergestellt, dass bei der Bestimmung der Standortgüte nach fünf Jahren keine Überraschungen auftreten. Außerdem bleibt genügend Zeit fehlende Informationen zusammenzutragen und uns bleibt die Möglichkeit erhalten auftretende Probleme auch in den entsprechenden Fachgremien der FGW e.V. anzusprechen, sofern dies notwendig sein sollte.
Ihre Vorteile bei der Prognose der Standortgüte:
- Abschätzung der Höhe möglicher Rückzahlungen oder Ausgleichszahlungen
- Bereits nach einem Jahr Betriebszeit des Windparks ist eine deutlich verbesserte Einschätzung der Standortgüte möglich
- Prognose auf Basis des Langzeitertrags des Windparks
- Zusätzlich wird die typische Windschwankungsbreite des Restzeitraumes (z.B. 4 Jahre) bestimmt
Kurzprüfung der Datengrundlage zur Bestimmung der Standortgüte
Die Technische Richtlinie 10 zur Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme schreibt präzise vor, welche Daten für eine Bestimmtung der Standortgüte verwendet werden müssen.
Durch Nichteinhaltung der Datengrundlage kann es zu langen Datenlücken kommen. Wir bieten Ihnen eine Prüfung der Datengrundlage an. Wir empfehlen die Prüfung einige Wochen bis spätestens 1-2 Monate nach Inbetriebnahme der WEA.
Ihre Vorteile bei der Kurzprüfung Datengrundlage:
- frühzeitige Erkennung fehlender Informationen
- Vermeidung unnötiger Zuweisung zu EEG-Kategorie 2
- rechtzeitige Problemerkennung
- korrekte Dokumentation
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!